Die Krebsfrüherkennung ist in Deutschland gesetzlich geregelt, so dass jeder Versicherte die vorgesehenen Untersuchungen kostenlos in Anspruch nehmen kann. In der Krebsfrüherkennungsrichtlinie ist genau festgelegt, welche Untersuchungen für Patienten welchen Alters und Geschlechts von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Sie erstrecken sich auf folgende Krebsarten:
- Schwarzer und weißer Hautkrebs
- Gebärmutterhalskrebs
- Brustkrebs
- Prostatakrebs
- Dickdarmkrebs
Für alle anderen Krebsarten gibt es keine gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen zur Früherkennung. Wir bieten Ihnen deshalb zusätzliche Krebsvorsorgeuntersuchungen an, die jedoch von verschiedenen Faktoren abhängen: von ihrem Alter und ihren Vorerkrankungen sowie ihrer psychischen Disposition. Dazu zählen:
- Jährliches Hautkrebsscreening
- Prostatakrebs Früherkennung (PSA-Test)
- immunologische Stuhltests (Darmkrebs)
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne für Ihre individuelle Krebsvorsorge.